Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Firma Maler Sabathi KG – Malerbetrieb

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma Sabathi – Malerbetrieb. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

 

2. Angebote und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Angebotsgültigkeit beträgt 30 Tage, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragserteilung oder durch die Annahme unseres Angebotes zustande.

 

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot.

Nicht angebotene oder nachträglich beauftragte Leistungen gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert nach tatsächlichem Material- und Zeitaufwand verrechnet.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

4. Preise

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Aufmaß bzw. nach dem tatsächlichen Aufwand, sofern dies im Angebot vorgesehen ist.

Mehr- oder Minderleistungen gegenüber dem Angebot werden entsprechend berücksichtigt.

 

5. Arbeitszeit

Zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit zählen sämtliche Tätigkeiten, die für die ordnungsgemäße und fachgerechte Ausführung des Auftrages erforderlich sind.

Die Arbeitszeit beginnt mit dem Verlassen des Betriebes bzw. des vereinbarten Treffpunktes und endet mit der Rückkehr dorthin.

Hierzu gehören insbesondere:

·      An- und Abfahrt zur bzw. von der Baustelle

·      Be- und Entladen der Firmenfahrzeuge

·      Materialbeschaffung und Materialversorgung

·      Einrichten, Absichern und Räumen der Baustelle

·      Auf-, Um- und Abbau von Leitern, Gerüsten und Arbeitsgeräten

·      Werkzeug-, Maschinen- und Gerätereinigung

·      Pflege und Wartung der Arbeitsgeräte

·      Entsorgung von Arbeitsmaterialien und Baustellenabfällen

·      notwendige Rüst-, Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten

Diese Tätigkeiten sind Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung und gelten als vergütungspflichtige Arbeitszeit. Sofern keine Pauschalvergütung vereinbart wurde, erfolgt die Verrechnung nach dem tatsächlichen Zeitaufwand gemäß den vereinbarten Stundensätzen.

 

6. Preisanpassungen

Steigen zwischen Angebotslegung und Ausführung Lohn-, Material-, Energie- oder Transportkosten erheblich an, behalten wir uns eine angemessene Preisanpassung im gesetzlich zulässigen Umfang vor.

 

7. Termine

Angegebene Ausführungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermine vereinbart wurden.

Terminverschiebungen aufgrund von Witterung, Lieferengpässen, Materialverfügbarkeit, Trocknungszeiten, unvorhersehbaren Baustellenbedingungen oder höherer Gewalt berechtigen den Auftraggeber weder zum Vertragsrücktritt noch zu Schadenersatzansprüchen.

 

8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass

·      sämtliche Arbeitsbereiche frei zugänglich sind,

·      Wasser und Strom kostenlos zur Verfügung stehen,

·      Möbel, Bilder, Dekorationen und persönliche Gegenstände entfernt oder ausreichend geschützt wurden,

·      notwendige Genehmigungen vorliegen.

Das Aus- und Einräumen von Möbeln ist nicht Bestandteil des Angebotes, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Werden Möbel oder Einrichtungsgegenstände auf Wunsch des Auftraggebers durch uns bewegt oder abgedeckt, erfolgt dies mit größtmöglicher Sorgfalt. Für nicht erkennbare Vorschäden oder unvermeidbare Beschädigungen wird keine Haftung übernommen.

 

9. Untergrund

Der Auftraggeber hat bekannte Mängel des Untergrundes vor Arbeitsbeginn bekanntzugeben.

Nicht erkennbare Mängel, insbesondere Feuchtigkeit, Schimmel, lose Putze, Hohllagen, Altbeschichtungen, Salzausblühungen oder mangelhafte Untergründe, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert verrechnet.

 

10. Farbton- und Materialabweichungen

Geringfügige Farb-, Struktur- und Glanzgradabweichungen stellen keinen Mangel dar.

Abweichungen aufgrund unterschiedlicher Materialchargen, Naturprodukte, Lichtverhältnisse oder Untergrundbeschaffenheit sind technisch unvermeidbar.

Nachbestellungen können trotz identischer Farbbezeichnung geringfügige Farbunterschiede aufweisen.

 

11. Tapezierarbeiten

Der Untergrund muss tapezierfähig sein.

Nicht erkennbare Untergrundmängel oder zusätzliche Vorarbeiten werden gesondert verrechnet.

Fototapeten und Designtapeten können produktionsbedingt geringfügige Farb- oder Musterabweichungen aufweisen.

 

12. Spachtelarbeiten

Spachtelarbeiten erfolgen ausschließlich entsprechend der im Angebot vereinbarten Qualitätsstufe (Q1 bis Q4).

Nicht vereinbarte höhere Qualitätsanforderungen stellen keinen Mangel dar.

 

13. Silikon- und Acrylfugen

Silikon- und Acrylfugen sind Wartungsfugen.

Risse oder Ablösungen infolge von Bauwerksbewegungen oder Alterung unterliegen nicht der Gewährleistung.

 

14. Rissbildung

Haarrisse oder Risse infolge von Bauwerksbewegungen, Setzungen, Temperaturschwankungen oder Materialspannungen stellen keinen Mangel der ausgeführten Malerarbeiten dar.

 

15. Schimmel und Feuchtigkeit

Für Schimmelbildung oder Feuchtigkeit, deren Ursache außerhalb unserer Leistung liegt (insbesondere Baumängel, Wärmebrücken, Wassereintritt oder unzureichendes Lüftungs- und Heizverhalten), übernehmen wir keine Haftung.

 

16. Zusatzarbeiten

Zusätzliche Leistungen, die während der Ausführung erforderlich werden oder vom Auftraggeber gewünscht werden, werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.

Dies betrifft insbesondere:

·      zusätzliche Spachtelarbeiten

·      Untergrundsanierungen

·      Schimmelbehandlungen

·      Tiefengrundarbeiten

·      zusätzliche Abdeckarbeiten

·      Reinigungsarbeiten

·      Gerüstanpassungen

·      Wartezeiten aufgrund anderer Gewerke

 

17. Abnahme

Nach Fertigstellung sind die Leistungen vom Auftraggeber abzunehmen.

Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

 

18. Reklamationen

Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Fertigstellung schriftlich bekanntzugeben.

Der Firma Sabathi ist Gelegenheit zur Verbesserung einzuräumen.

 

19. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Schäden durch

·      normale Abnutzung,

·      mechanische Beschädigungen,

·      Feuchtigkeit,

·      Schimmel,

·      Bauwerksbewegungen,

·      chemische Einwirkungen,

·      ungeeignete Reinigungsmittel,

·      Eigenleistungen oder Veränderungen durch Dritte.

 

20. Zahlung

Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen netto ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahn- und Inkassokosten verrechnet.

Wir sind berechtigt, entsprechend dem Baufortschritt Teilrechnungen zu legen.

 

21. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

 

22. Baustellenfotos

Wir sind berechtigt, Fotos der ausgeführten Arbeiten zu Dokumentations- und Referenzzwecken anzufertigen.

Personenbezogene Daten werden dabei nicht veröffentlicht. Der Auftraggeber kann einer Veröffentlichung vorab schriftlich widersprechen.

 

23. Arbeitsunterbrechung

Verzögert sich die Ausführung aus Gründen, die der Auftraggeber oder Dritte zu vertreten haben, sind daraus entstehende Mehrkosten, insbesondere An- und Abfahrten, Wartezeiten, Stillstandszeiten sowie eine neuerliche Baustelleneinrichtung, gesondert zu vergüten.

 

24. Entsorgung

Die Entsorgung üblicher Baustellenabfälle ist im Angebot enthalten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Die Entsorgung von Sondermüll oder gefährlichen Stoffen erfolgt gegen gesonderte Verrechnung.

 

25. Haftung

Unsere Haftung beschränkt sich – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

 

26. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

 

27. Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht.

Für Unternehmer gilt als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz unseres Unternehmens.

 

28. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.